Fahrradstraße


Straßen oder Straßenabschnitte, die dauernd oder zeitweilig behördlich dem Verkehrsmittel Fahrrad zur Verfügung stehen. Kfz-Fahrzeugverkehr ist in solchen Fahrradstraßen verboten (kann jedoch behördlich erlaubt werden, max. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h). Dem Kfz-Fahrzeugverkehr ist das Durchfahren in der Regel verboten, das Zu- und Abfahren und das Queren sind erlaubt. 

Probefoto
Probefoto

Die Fahrradstraße in der Eggenfelder Straße ist durch die Beschilderung gut erkennbar.


Geh- und Radweg


Für den Fußgänger- und Fahrradverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg. Dieser kann ohne oder mit Benutzungspflicht verordnet werden.


Nebeneinanderfahren


Radfahrer dürfen nur auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen, in Begegnungszonen und in für das Radfahren freigegeben Fußgängerzonen sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren. Beim Nebeneinanderfahren darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden.


Vorbeifahren an Kreuzungen


Das Vorbeifahren bei Kreuzungen an wartenden Fahrzeugen ist erlaubt, wenn diese nicht in Bewegung sind, neben oder zwischen ihnen ausreichend Platz vorhanden ist und einbiegende Fahrzeuge nicht behindert werden.


Mehrzweckstreifen


Unter einem Mehrzweckstreifen versteht man einen Radfahrstreifen oder einen Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn

  • für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn

  • das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist

Mehrzweckstreifen wurden in der Harter Straße im Bereich der Unterführung der B67 umgesetzt. Dadurch wird Platz geschaffen, der sowohl von Radfahrer*innen als auch im Bedarfsfall von KfZ-Lenker*innen genutzt werden kann.


Radüberfahrt


Durch Bodenmarkierung und Verkehrszeichen gekennzeichneter für die Überquerung durch Radfahrer bestimmter Fahrbahnanteil.


Download
Rechtsvorschriften für Radfahrer
Kuratorium für Verkehrssicherheit
R01.pdf
Adobe Acrobat Dokument 9.3 MB
Download
Regeln fürs Radeln
R02.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.7 MB