Der Begriff „sharrows“ leitet sich von den englischen Wörtern „share“ und „arrow“ ab. Die Bodenmarkierungen sollen die Aufmerksamkeit erhöhen und das Bewusstsein für den Radverkehr schärfen. Sharrows zeigen den Radfahrern die optimale Route und machen das Radfahren insgesamt sicherer.
In der Felberstraße sind diese Sharrows bereits markiert. Manchmal sind die Sharrows sind auch in anderen Farben zu sehen.
Wenn an einer Kreuzung auf der Fahrbahn zwei parallele Haltelinien vorhanden sind, dann darf man mit einspurigen Fahrzeugen bis zur vorderen vorfahren.
Bei der Kreuzung Grazer Straße/St. Stefaner Straße wurde diese Haltelinie bereits markiert.
Ein Radweg ist ein für den Verkehr mit Fahrrädern bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg. Ein Radweg ist im Gegensatz zum Radfahrstreifen kein Teil der Fahrbahn.
Verpflichtende Verwendung:
Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn
Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Erlaubte Verwendung:
Verbotene Verwendung:
Das Zeichen zeigt einen für die gemeinsame Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg an. Lenker von einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger müssen einen gekennzeichneten Radweg benützen. Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern sind davon ausgenommen.
Das Zeichen zeigt einen für die getrennte Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg an. Die Symbole werden der tatsächlichen Verkehrsführung (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt) angepasst. Lenker von einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger müssen einen gekennzeichneten Radweg benützen; Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern sind davon ausgenommen.
Das Zeichen zeigt einen für die gemeinsame Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg an. Lenker von einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger dürfen diesen Weg benützen, sie sind aber im Gegensatz zur Geh- und Radwegen, die mit dem Gebotszeichen gekennzeichnet sind, nicht dazu verpflichtet.
Das Zeichen zeigt einen für die getrennte Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg an. Lenker von einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger dürfen diesen Weg benützen, sie sind aber im Gegensatz zur Geh- und Radwegen, die mit dem Gebotszeichen gekennzeichnet sind, nicht dazu verpflichtet. Die Symbole werden der tatsächlichen Verkehrsführung (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt) angepasst.
Das Radfahren ist gegen die „Hauptrichtung“ in Einbahnstraßen erlaubt, wenn eine Zusatztafel die Radfahrer von der Einbahnregelung ausnimmt.
Dieses Zeichen steht direkt an einer Radfahrerüberfahrt (in Einbahnstraßen an beiden Seiten, auf anderen Straßen an der rechten Seite oder über dem Schutzweg). Bei einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung oder bei einem gelb blinkenden Licht kann das Hinweiszeichen entfallen.
Die Überfahrt kann zusätzlich durch das Gefahrenzeichen vorangekündigt werden, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert.
Das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt: Wer ein Fahrrad schiebt, gilt als Fußgänger.
Das Einfahren gegen die Einbahnrichtung ist erlaubt. Bei einer "geöffneten" Einbahn kann ein Radfahrstreifen oder Mehrzweckstreifen markiert sein. Für diesen gilt die Benützungspflicht. Wo keine Spur markiert ist, halten Sie sich, wie üblich, rechts.