Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Radfahren in Längsrichtung verboten. Erlaubt ist lediglich das Kreuzen von Gehwegen an den dafür vorgesehenen Stellen. Kinder auf Kinderrädern – das sind Räder mit einem Felgendurchmesser von 12 Zoll (30 cm) dürfen auf dem Gehsteig fahren. Allerdings müssen Kinder von einer erwachsenen Aufsichtsperson (älter als 16 Jahre) begleitet werden. Diese darf nicht auf dem Gehsteig fahren.
Wenn ein Radweg vorhanden ist, muss dieser generell auch benutzt werden. Ausgenommen davon sind Rennräder, mehrspurige Fahrräder und Fahrräder mit Anhänger.
Seit 2013 können von Behörden Radwege von der Benützungspflicht ausgenommen werden. Diese Radwege werden mit einem eckigen statt einem runden Verkehrsschild gekennzeichnet. Radfahrende können hier zwischen Radweg und Fahrbahn wählen.
Transportfahrräder sind Fahrräder, die dem Transport von großen und/oder schweren Gegenständen und/oder dem Transport von Personen dienen. Transportfahrräder können einspurig oder mehrspurig ausgeführt sein. Rahmenform und Bauart unterscheiden sich von herkömmlichen Fahrrädern und sie sind mit einer Transportbox oder Transportfläche ausgestattet.
Sie haben eine andere Frage zum Radfahren oder einen Vorschlag zur Verbesserung des Radverkehrs in Gratkorn ? Schreiben Sie an radelt@gratkorn.com