Sharrows


Probefoto
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Der Begriff „sharrows“ leitet sich von den englischen Wörtern „share“ und „arrow“ ab. Die Bodenmarkierungen sollen die Aufmerksamkeit erhöhen und das Bewusstsein für den Radverkehr schärfen. Sharrows zeigen den Radfahrern die optimale Route und machen das Radfahren insgesamt sicherer.

In der Felberstraße sind diese Sharrows bereits markiert. Manchmal sind die Sharrows sind auch in anderen Farben zu sehen.


Vorgezogene Haltelinie


Wenn an einer Kreuzung auf der Fahrbahn zwei parallele Haltelinien vorhanden sind, dann darf man mit einspurigen Fahrzeugen bis zur vorderen vorfahren.

Bei der Kreuzung Grazer Straße/St. Stefaner Straße wurde diese Haltelinie bereits markiert.


Radweg


Ein Radweg ist ein für den Verkehr mit Fahrrädern bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg. Ein Radweg ist im Gegensatz zum Radfahrstreifen kein Teil der Fahrbahn.

 

Verpflichtende Verwendung:

Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn

  • der Abstand der Naben des Vorderrades und des Hinterrades nicht mehr als 1,7 m beträgt und
  • das Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten Fahrtrichtung erlaubt ist.

Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

 

Erlaubte Verwendung:

  • mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 1 m ist
  • mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 1 m sind
  • bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern

Verbotene Verwendung:

  • die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn ist zu benützen
  • mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger
  • mit sonstigen mehrspurigen Fahrrädern

Geh- und Radweg


Das Zeichen zeigt einen für die gemeinsame Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg an. Lenker von einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger müssen einen gekennzeichneten Radweg benützen. Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern sind davon ausgenommen.

Das Zeichen zeigt einen für die getrennte Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg an. Die Symbole werden der tatsächlichen Verkehrsführung (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt) angepasst. Lenker von einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger müssen einen gekennzeichneten Radweg benützen; Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern sind davon ausgenommen.


Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht


Das Zeichen zeigt einen für die gemeinsame Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg an. Lenker von einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger dürfen diesen Weg benützen, sie sind aber im Gegensatz zur Geh- und Radwegen, die mit dem Gebotszeichen gekennzeichnet sind, nicht dazu verpflichtet.


Geh- und Radweg für die getrennte Benützung ohne Benützungspflicht


Das Zeichen zeigt einen für die getrennte Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg an. Lenker von einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger dürfen diesen Weg benützen, sie sind aber im Gegensatz zur Geh- und Radwegen, die mit dem Gebotszeichen gekennzeichnet sind, nicht dazu verpflichtet. Die Symbole werden der tatsächlichen Verkehrsführung (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt) angepasst.


Radfahren gegen die Einbahn


Das Radfahren ist gegen die „Hauptrichtung“ in Einbahnstraßen erlaubt, wenn eine Zusatztafel die Radfahrer von der Einbahnregelung ausnimmt.


Fahrradüberfahrt


Dieses Zeichen steht direkt an einer Radfahrerüberfahrt (in Einbahnstraßen an beiden Seiten, auf anderen Straßen an der rechten Seite oder über dem Schutzweg). Bei einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung oder bei einem gelb blinkenden Licht kann das Hinweiszeichen entfallen.

Die Überfahrt kann zusätzlich durch das Gefahrenzeichen vorangekündigt werden, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert.


Fahrverbot


Das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt: Wer ein Fahrrad schiebt, gilt als Fußgänger. 

 


Befahren von Einbahnstraßen


Das Einfahren gegen die Einbahnrichtung ist erlaubt. Bei einer "geöffneten" Einbahn kann ein Radfahrstreifen oder Mehrzweckstreifen markiert sein. Für diesen gilt die Benützungspflicht. Wo keine Spur markiert ist, halten Sie sich, wie üblich, rechts.